Dauer der Ausbildung
- Die Ausbildung dauert 3 Jahre
Aufgaben in der Ausbildung
Wer sich für einen Beruf in der kommunalen Behörde entscheidet, dem eröffnen sich attraktive Perspektiven. Vielseitige Tätigkeitsfelder und Fachbereiche, Verantwortung und Kontakt mit Menschen verbinden sich mit flexiblen Arbeitszeiten und guten Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten gliedert sich in Praxiszeiten, Berufsschulunterricht sowie den am Niedersächsischen Studieninstitut stattfindenden Zwischen- und Abschlusslehrgängen. Zu Beginn der Ausbildung erfolgt zunächst ein dienstbegleitender Unterricht als Einführung in den Ausbildungsbetrieb. In der Ausbildung lernt man die unterschiedlichsten Rechtsgebiete (z. B. Staatsrecht, Kommunalrecht, Privatrecht, Baurecht, Ordnungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht) kennen.
Ferner werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. In der Kommunalverwaltung werden die Auszubildenden deshalb in den unterschiedlichsten Fachdiensten praktisch unterwiesen. Dort erfährt man durch die praktische Arbeit, wie z. B. behördliche Schriftsätze verfasst werden, wie Verträge zu formulieren sind, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen bei der Erteilung von Baugenehmigungen und wie die Verwaltung der Finanzen in der Kämmerei und der Kasse vorzunehmen ist.
Ausbildungsvergütung (nach TVAöD ab 01. März 2024)
- 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 €
Arbeitszeit
- 39 Stunden/ Woche (Mo-Fr)
Urlaub
Voraussetzung für die Ausbildung
- Notwendige Voraussetzung ist ein geschlossenes Grundlagenwissen, was i.d.R. durch einen erweiterten Sekundarabschluss I nachzuweisen ist.